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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Neumann-Groneberg, Veronika
ÄGYPTEN,
StNr.:235 / 254 / 80151

Ablehnung Aussetzung der Vollziehung Umsatzsteuer 2016, 2017, 2018, 2021, 2022 vom 11.03.2026
Rücknahmeaufforderung zum laufenden Einspruchsverfahren vom 11.03.2026

17.03.2026 bis 01.04.2026 09181 692 - 2251