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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr.Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/eBekanntgabezeitraumKontakt
1Franz Aichner
00000 unbekannt,
StNr.:235 / 160 / 902 / 0753 / 000 / 6

Gewerbesteuermessbescheid 01.01.2025 vom 15.04.2025 vom 15.04.2025

16.04.2025 bis 02.05.202509181 692 - 3441